Burgenland: SongChallenge 2024 – Bühne frei für junge burgenländische Musiker:innen 

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Jugendlandesrätin Daniela Winkler beim Auftritt der fünf besten Bands der SongChallenge 2023 des Landesjugendreferates auf der 88,6 Bühne im Rahmen des Familienfestes in Neusiedl am See im April 2023
Bildquelle: Büro LRin Winkler / Christoph Novak
02 Feb 06:00 2024 von Redaktion International Print This Article

Anmeldungen für die SongChallenge bis 17.3.2024

Die traditionelle burgenländische SongChallenge bietet auch 2024 jungen Musiker:innen eine große Bühne. Jugendlandesrätin Daniela Winkler und das Landesjugendreferat laden wieder zum Musikwettbewerb, bei dem Eigenkompositionen eingereicht werden können. „Die SongChallenge erfreut sich zunehmend an Beliebtheit. Das zeigen uns die steigenden Teilnehmerzahlen aus dem Vorjahr. Am diesjährigen Wettbewerb warten auf die Teilnehmer:innen wieder attraktive Preise“, sagt Jugendlandesrätin Daniela Winkler. Für die von einer unabhängigen Jury fünf am besten bewerteten Beiträge winkt ein Gesamtpreisgeld von fast 15 000 Euro und ein Auftritt auf der Seebühne des 88,6 Seaside Festivals im Rahmen des See Openings. Weiters gibt es in einer eigenen Kategorie eine professionelle Studioaufnahme zu gewinnen. Die Anmeldefrist beginnt am 1. Februar 2024.

Junge Musiker:innen haben wieder die Möglichkeit, sich an der SongChallenge anzumelden und ihre selbst komponierten oder kreierten Werke einem breiten Publikum vorzustellen. Die eingereichten Werke werden von einer unabhängigen Jury und vom Publikum beurteilt. Während der Votingphase werden die Songs via Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und die Hörer können für ihren Favoriten im Netz abstimmen. Eine unabhängige Jury aus sechs Mitgliedern, unter anderem mit dem Bassisten von Robbie Williams, Jerry Meehan, bewertet die Beiträge nach bestimmten Kriterien und ermittelt den Sieger und die bestplatzierten Musiker:innen oder Bands. Im Vorjahr wurden die Preisgelder erhöht. Die besten fünf Musikstücke werden mit Geldpreisen und einem Auftritt auf der Seebühne prämiert. Der Sieger oder die Siegerin erhält 5 000 Euro in bar. Es gibt einen eigenen Newcomer-Preis für Musiker:innen unter 18 Jahren, die in einer separaten Wertung eruiert werden. Neu ist beim diesjährigen Wettbewerb, dass die drei Bestplatzierten Newcomer 600, 400 und 200 Euro erhalten. Insgesamt werden 14 700 Euro an Preisgeld ausgeschüttet. Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer erhält dazu eine Aufwandsentschädigung. Eine weitere Neuerung ist der Preis für das beste Ergebnis der Publikumsabstimmung. Jene Musiker:in oder Band, die aus dem Publikumsvoting die meisten Stimmen erhalten, haben die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Studioaufnahme eines Songs mit dem Profimusiker Jerry Meehan in Co-Produktion mit seinem Partner Stefan Trenker.

„Die SongChallenge findet in diesem Jahr zum achten Mal statt. Das ist nicht nur die Chance auf einen Geldpreis und einen Auftritt, damit können junge oder unbekannte talentierte Musiker:innen auf einer großen Bühne auf sich aufmerksam machen. Die Musiker:innen mit dem meisten Publikumsstimmen erhalten die Möglichkeit einer professionellen Studioaufnahme mit fachkundiger Begleitung. Darüber hinaus kommt man mit Gleichgesinnten in Kontakt und es können neue Projekte oder Netzwerke entstehen“, sagt Landesrätin Daniela Winkler.

Eine Teilnahme ist an folgende Kriterien geknüpft:

  1. Teilnehmer:innen müssen im Burgenland wohnhaft sein oder eine Schule im Burgenland besuchen. Bei Bands müssen diese Kriterien auf mindestens die Hälfte der Bandmitglieder zutreffen.
  2. Das Höchstalter der Teilnehmer darf 30 Jahre nicht überschreiten. Für Bands gilt ein Durchschnittsalter von maximal 30 Jahren. Das Höchstalter bei der Kategorie Newcomer ist 18 Jahre (Solist:in/Bandmitglieder).
  3. Es dürfen nur Eigenkompositionen eingebracht werden, keine Coverversionen. Beiträge früherer SongChallenge-Wettbewerbe werden nicht berücksichtigt.
  4. Anmeldungen werden ausschließlich im Internet unter www.songchallenge.at/anmeldung entgegengenommen.
  5. Für allfällige Verletzungen des Urheberrechtes und daraus resultierende Schadenersatzforderungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  6. Beiträge mit menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Symbolen und/oder Texten werden nicht zugelassen und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  7. Die Band bzw. die Solist:innen können einen Musiktitel und den dazugehörigen Text auf www.songchallenge.at hochladen. Bei Instrumentalnummern muss natürlich kein Text mitgeschickt werden. Die Gesamtdauer des Titels darf nicht länger als sieben Minuten betragen.
  8. Die Musikrichtung muss im weitesten Sinne Popularmusik (Rock, Pop, Jazz, Fusion, Funk, Hip-Hop, Metal, Elektronische Musik etc.) sein. Klassik, Volksmusik und volkstümliche Musik werden aufgrund der schweren Vergleichbarkeit zur Popularmusik nicht berücksichtigt.
  9. Nach dem Anmeldeschluss, 17.3.2024, bewerten eine Fachjury und das Internet-Publikum vom 1.4. bis 9.4.2024 die Einsendungen.
  10. Die Beiträge werden von einer qualifizierten und unabhängigen Jury nach folgenden Kriterien bewertet:
    • Komposition/Arrangement
    • Originalität/Authentizität
    • Umsetzung
    • Gesamteindruck
  11. Die Wertung „Jury“ und „Internet-User“ wird kombiniert (Gewichtung: Jury 70% – Publikum 30%). Dadurch ergibt sich eine Gesamtreihung.
  12. Preisträger:innen: Am 11.4. 2024 werden die fünf bestgereihten Beiträge und der beste Newcomer online präsentiert. Die Preisverleihung mit den endgültigen Platzierungen findet am 3.5.2024 auf der 88,6 Seaside Festival Bühne im Strandbad Neusiedl am See statt.
  13. Die fünf am besten bewerteten Bands bzw. Solist:innen und der Sieger aus der Kategorie Newcomer verpflichten verpflichten sich, am See Opening im Rahmen der Preisverleihung aufzutreten.
  14. Gewinne
    1. Platz: 5000 Euro
    2. Platz: 3500 Euro
    3. Platz: 2500 Euro
    4. Platz: 1500 Euro
    5. Platz: 1000 Euro

    Newcomer-Gewinner:In:
    1. Platz 600 Euro
    2. Platz 400 Euro
    3. Platz 200 Euro

Nähere Auskünfte finden sich auf der Website www.songchallenge.at oder bei den Mitarbeiter:innen im Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 9 – Landesjugendreferat unter Tel.: 02682 600-2485 oder per E-Mail: post.a9-jugend(at)bgld.gv.at


Quelle: Land Burgenland



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